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   BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75   

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https://dejure.org/1977,4786
BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75 (https://dejure.org/1977,4786)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1977 - I ZB 10/75 (https://dejure.org/1977,4786)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1977 - I ZB 10/75 (https://dejure.org/1977,4786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Warenzeichens - Zeichenrechtliche Übereinstimmung - Versagung der Eintragung - Zeichenbestandteil "RAP" - Verwechslungsgefahr

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75
    Schutzunfähige Bestandteile können in Verbindung mit den anderen Teilen des Warenzeichens den Gesamteindruck als ganzes beeinflussen oder sogar bestimmen (BGHZ 42, 307, 311 - "derma"; 45, 131, 139 - "Shortening"; GRUR 1966, 436, 437 - "Vita-Malz").
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75
    Schutzunfähige Bestandteile können in Verbindung mit den anderen Teilen des Warenzeichens den Gesamteindruck als ganzes beeinflussen oder sogar bestimmen (BGHZ 42, 307, 311 - "derma"; 45, 131, 139 - "Shortening"; GRUR 1966, 436, 437 - "Vita-Malz").
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75
    Bei diesen Feststellungen ist das Bundespatentgericht zu Unrecht von der Polyestra-Entscheidung des beschließenden Senats ausgegangen (BGHZ 50, 219; vgl. ferner BGH GRUR 1975, 368 - Elzym).
  • BGH, 17.01.1975 - I ZR 62/74

    Schutz einer aus einem Konsonanten und einem Vokal bestehenden Silbe -

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75
    Das Bundespatentgericht hat ohne Rechtsverstoß den Zeichenbestandteil "RAP" als Wortstamm des Zeichens angesehen, da diesem Bestandteil im Verhältnis zu den Silben "KABEL" und auch "TY" das Hauptgewicht und die Fähigkeit zukommt, für sich allein auf die betriebliche Herkunft der mit den Zeichen gekennzeichneten Waren hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 1975, 312, 313 - BiBA mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75

    Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 3. Dezember 1976 - I ZB 4/75 MERCOL - darauf hingewiesen, daß es nicht frei von Bedenken sei, wenn das Bundespatentgericht glatt beschreibende Angaben aus einem zusammengesetzten Zeichen abspalten und für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr als unerheblich völlig ausschließen will.
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75
    Schutzunfähige Bestandteile können in Verbindung mit den anderen Teilen des Warenzeichens den Gesamteindruck als ganzes beeinflussen oder sogar bestimmen (BGHZ 42, 307, 311 - "derma"; 45, 131, 139 - "Shortening"; GRUR 1966, 436, 437 - "Vita-Malz").
  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75
    Bei diesen Feststellungen ist das Bundespatentgericht zu Unrecht von der Polyestra-Entscheidung des beschließenden Senats ausgegangen (BGHZ 50, 219; vgl. ferner BGH GRUR 1975, 368 - Elzym).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Zudem bestehen berechtigte Interessen der Wirtschaft, das Warenzeichen aus Begriffselementen zu bilden, welche zugleich einen beschreibenden Hinweis auf die so bezeichnete Ware geben, deren Beachtung es verwehrt, diesen Bestandteil bei der Beurteilung der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr auszugliedern und als von vornherein rechtlich unbeachtlich zu behandeln (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; 45, 131, 139 - Shortening; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, BlPMZ 1977, 371 - KABELRAP; Ullmann, GRUR 1993, 334, 337).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens setzt voraus, daß der Zeicheninhaber den Verkehr bereits an mehrere Zeichen mit dem gleichen Stamm gewöhnt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZR 3/67, GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; Urt. v. 17.12.1971 - I ZR 79/70, GRUR 1972, 549, 550 - Messinetta) oder jedoch sichere Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß ein Zeichenbestandteil als Stammzeichen geeignet und bestimmt ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1965 - Ib ZR 88/63, GRUR 1966, 35, 37 - multikord; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, Bl. f. PMZ 1977, 371, 372 - KABELRAP; Urt. v. 19.1.1990 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 351 - ABBO/ABO).
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